Im Rahmen unserer Beratungspraxis im Immobilienbereich beraten und vertreten wir regelmäßig in Fragen des Maklerrechts. In der überwiegenden Zahl der Fälle geht es um den Anspruch auf Maklerprovision.
Wir sind vertraut mit den typischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang, wie etwa:
- der Durchsetzung ebenso wie der Abwehr von Provisionsansprüchen,
- der Gestaltung, Optimierung und Prüfung von Maklerverträgen sowie von Vereinbarungen über Provisionen,
- der Zulässigkeit einer Innenprovision neben einer Außenprovision,
- der Entstehung und gegebenenfalls der Verwirkung von Provisionsansprüchen,
- Bestehen und Umfang von Hinweis-, Aufklärungs- und Informationspflichten des Maklers,
- der Voraussetzungen für eine Nachweis- oder eine Vermittlungstätigkeit,
- einem Provisionsanspruch bei Weitergabe an einen Dritten, bei Erwerb durch einen Dritten sowie bei Rücktritten oder Anfechtungen jeweils des Hauptvertrages
- dem Vorliegen wirksamer, konkludenter Vereinbarungen,
- der wirksamen Vereinbarung eines Alleinauftrages oder eines qualifizierten Alleinauftrages,
- Fragestellungen der wirtschaftlichen Verflechtung