Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts.
Sie sind Unternehmensgründer, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Erbe eines Unternehmens bzw. einer Gesellschaft? Wir stehen Ihnen als kompetente Berater und anwaltliche Vertreter zur Verfügung.
Bereits die Wahl der richtigen und geeigneten Rechtsform anlässlich der Gründung, Übernahme oder Umwandlung eines Unternehmens ist ohne juristische Beratung häufig schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Denn dafür sind nicht nur die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Gesellschafter und die Art der unternehmerischen Tätigkeit entscheidend, sondern auch berufs- oder standesrechtliche Vorgaben.
Ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Stiftung oder ein Verein, wir unterstützen und begleiten Sie bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform, der Ausgestaltung oder Anpassung von Gesellschaftsverträgen, notwendigen Formalitäten sowie bei Abwicklung und Auseinandersetzung eines Unternehmens.
Wir klären dabei für Sie ebenso einzelne Rechtsfragen im Zusammenhang mit bereits bestehenden Gesellschaften (z.B. zu Ihren Rechten und Pflichten als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer) als auch zu komplexen Themen, wie der Verschmelzung von Unternehmen oder der Ausgliederung von Unternehmensteilen.
Hand in Hand arbeiten wir nach Absprache eng mit Ihren Steuerberatern zusammen oder ziehen solche auf Wunsch gerne selbst mit hinzu, um eine optimale und maßgeschneiderte Umsetzung Ihrer Interessen anbieten zu können.
Sollte es – wie leider manchmal der Fall – zu Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern untereinander oder zwischen Gesellschaftern und der Geschäftsführung bzw. Unternehmensleitung kommen, beraten und vertreten wir Sie in Ihrer jeweiligen Funktion außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich.
Gleiches gilt für den Fall der Durchsetzung oder Abwehr von gesellschaftsrechtlichen Schadensersatz- oder Haftungsansprüchen, auch im Falle der Insolvenz.
Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeiten:
- anwaltliche Begleitung und Beratung bei Gründung, Kauf sowie Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen
- Gründung von Kapital- und Personengesellschaften aller Rechtsformen
- Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
- Beratung von Gesellschaftern und /oder Unternehmen im laufenden Geschäftsbetrieb (z.B. bei Finanzierungsmaßnahmen, Verträgen mit Dritten etc.)
- Beratung und Vertretung in Krisensituationen
- Beratung bei Änderung der Unternehmensstruktur, Verschmelzung, Spaltung sowie Einbringung und Ausgliederung von Unternehmensteilen
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft
Bei Fragen zu unserem Beratungsangebot, den Modalitäten einer Mandatsübernahme durch unsere Kanzlei sowie der Vergütung für unsere Leistungen stehen wir Ihnen gerne und selbstverständlich unverbindlich zur Verfügung.
Weitere Themen: Arbeitsrecht