Wir beraten und vertreten Ärzte und alle weiteren medizinischen Leistungserbringer in allen Fragestellungen des Medizinrechts.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:
- Vertragsarztrecht: Zulassung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Regress, sachlich-rechnerische Berichtigung
- Praxiskauf, Praxisübergabe
- Nachbesetzungsverfahren
- Gründung / Auseinandersetzung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
- Gebührenrecht der Ärzte und Zahnärzte (GOÄ /GOZ)
- Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler
- Krankenversicherungsrecht
- Arbeitsrecht der Gesundheitsberufe
- Krankenhausvertragsrecht, Belegarztrecht
- allgemeines Vertragsrecht, insbesondere bei Kauf / Leasing von Praxisausstattung, medizinischen Geräten
- Mietverträge über Praxisräume
Wir bieten Ihnen hochspezialisierte Rechtsberatung und finden für Sie Lösungen in allen beruflichen Belangen, helfen Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehler zu vermeiden.
Wir ermöglichen es Ihnen, sich wieder auf das Wesentliche Ihrer Aufgaben zu konzentrieren, nämlich Ihre tägliche Arbeit als Arzt, Zahnarzt, Therapeut. Möchten Sie unser medizinrechtliches Leistungsangebot genauer kennenlernen, können Sie gerne mit den Anwälten unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen.
Erfahren Sie mehr im Detail über diese Themen:
- Arzt – Werbung, Marketing und Selbstdarstellung
- Arzthaftungsrecht
- Ärztliche Aufklärung / Aufklärungsfehler
- Ärztliche Dokumentationspflicht
- Beratung und Vertretung von Psychotherapeuten
- Dokumentationspflicht der Psychotherapeuten
- Kooperationen zwischen medizinischen Leistungserbringern
- Kooperationsformen des ärztlichen Berufsrechts
- Verhalten im Fall der Durchsuchung einer Arztpraxis / Zahnarztpraxis