Medizin & Gesundheit

Rechtsberatung für Ärzte und KlinikenWir beraten und vertreten Ärzte und alle weiteren medizinischen Leistungserbringer in allen Fragestellungen des Medizinrechts.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Vertragsarztrecht: Zulassung, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Regress, sachlich-rechnerische Berichtigung
  • Praxiskauf, Praxisübergabe
  • Nachbesetzungsverfahren
  • Gründung / Auseinandersetzung von Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
  • Gebührenrecht der Ärzte und Zahnärzte (GOÄ /GOZ)
  • Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler
  • Krankenversicherungsrecht
  • Arbeitsrecht  der Gesundheitsberufe
  • Krankenhausvertragsrecht, Belegarztrecht
  • allgemeines Vertragsrecht, insbesondere bei Kauf / Leasing von Praxisausstattung, medizinischen Geräten
  • Mietverträge über Praxisräume

Wir bieten Ihnen hochspezialisierte Rechtsberatung und finden für Sie Lösungen in allen beruflichen Belangen, helfen Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Fehler zu vermeiden.

Wir ermöglichen es Ihnen, sich wieder auf das Wesentliche Ihrer Aufgaben zu konzentrieren, nämlich Ihre tägliche Arbeit als Arzt, Zahnarzt, Therapeut. Möchten Sie unser medizinrechtliches Leistungsangebot genauer kennenlernen, können Sie gerne  mit den Anwälten unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen.

Erfahren Sie mehr im Detail über diese Themen:

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