Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts.
Wo zwischenmenschliche Beziehungen und Emotionen eine große Rolle spielen, ist eine persönliche und einfühlsame Rechtsberatung erforderlich. Wir betreuen Sie vertrauensvoll und umfassend.
Dabei streben wir in allen geeigneten Fällen des familiären Konflikts zunächst eine gütliche Streitbeilegung an. Ist dies nicht möglich oder entspricht es nicht Ihrem Wunsch, setzen wir Ihr Interesse zielstrebig und konsequent durch.
Viele Probleme und Konflikte, die durch eine Trennung entstehen, lassen sich auch durch eine frühzeitig getroffene vertragliche Regelung vermeiden, die wir gerne individuell mit Ihnen ausarbeiten.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Scheidung und alle dabei aufgeworfenen Fragen, z.B. Vermögensauseinandersetzung und Unterhalt
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Kindschaftssachen, insbesondere Sorgerecht, Umgang und Unterhalt
- vertragliche Vereinbarungen in den verschiedensten Konstellationen:
Wir gestalten für Sie sowohl den klassischen Ehevertrag, in dem die Wahl des geeigneten Güterstandes und die Ausgestaltung der Ehe sowie gegebenenfalls erbrechtliche Regelungen eine Rolle spielen, als auch diverse Vereinbarungen für den Fall der Scheidung. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind zu jedem Zeitpunkt der Ehe, auch während eines bereits eingeleiteten Scheidungsverfahrens möglich. Selbstverständlich können auch nach Rechtskraft der Scheidung noch vertragliche Regelungen getroffen werden, beispielsweise über den Unterhalt oder das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern.