Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der umfassenden Betreuung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Bereichen des Arbeitsrechts und angrenzenden Rechtsgebieten wie z.B. dem Sozialrecht.
Im Zuge der Vertragsgestaltung ist es unser Ziel, durch Schaffung klarer und eindeutiger Regelungen zukünftige Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis zu vermeiden.
Häufig sind Mitarbeitsverhältnisse nicht als Arbeitsverhältnisse ausgestaltet, sog. freie Mitarbeiter, können jedoch als solche gewertet werden. Das Problem der Scheinselbständigkeit kann für Mitarbeiter wie für Firmen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die durch vorherige gezielte Gestaltung vermieden werden können.
Bei Betriebsprüfungen stehen wir Ihnen zur Seite, um drohenden Regressen der Sozialversicherungsträger entgegen zu wirken.
Störungen im laufenden Arbeitsverhältnis begleiten wir mit sensibler Hand, um einen unbelasteten Fortgang des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen und den Betriebsfrieden zu erhalten.
Sind diese nicht anders als durch Trennung zu beseitigen setzen wir uns für eine sachgerechte und zügige Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses ein, auch durch Gestaltung von Aufhebungsverträgen oder Abfindungsregelungen.
Hat die Kündigung bereits stattgefunden, so nehmen wir Ihre gerichtlichen Interessen wahr.
Weitere Themen: Unternehmen und Gesellschaftsrecht