Im Bereich des Mietrechts beraten wir Sie als Vermieter in sämtlichen Frage- und Problemstellungen rund um das Mietverhältnis und die Immobilie, außerdem in Fragen des Maklerrechts.
Wir unterstützen Sie bei der Mietvertragsgestaltung, bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebskosten, Kaution oder bei Modernisierungen und Mieterhöhungen bis hin zu Beendigungen oder Kündigungen, insbesondere auch im gewerblichen Mietrecht.
Im Mietrecht ist nicht nur das Gesetz, sondern auch die nahezu unübersehbare Rechtsprechung zu berücksichtigen. Der einzelne Vermieter, vom Verwalter privaten Vermögens bis hin zur Wohnungsbaugesellschaft, kann hierin liegende Risiken und Fehlerquellen kaum vollständig überblicken.
Nicht zuletzt aufgrund von Dauerberatungen sind wir mit den klassischen Problemstellungen der Grundstücksverwaltung vertraut. Der Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit liegt insbesondere in:
- Vertragsgestaltung, besondere Berücksichtigung typischer Risikofallgestaltungen,
- Mieterhöhungen, Modernisierungen
- Maßnahmen zur Einsparung von Energie
- Nutzungsänderung, Zweckentfremdung, Betriebspflicht
- Untermieter
- Kündigungen, Aufhebungsverträge, Räumungen
- Betriebs-/Nebenkosten sowie deren Abrechnungen
- Kaution sowie Fragen zu deren Abrechnungen
- Forderungsbeitreibung und rückständige Miete
- Konkurrenzschutz
- Mängel, Mietminderung, Gewährleistung und Haftung
- Bauliche Veränderungen, Rückbauten