Bundesverfassungsgericht: Ehegattensplitting auch für Homo-Ehe

Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.06.2013 entschieden, daß der Steuervorteil des Ehegattensplittings auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten muß. Für die Ungleichbehandlung fehle es "an hinreichend gewichtigen Sachgründen", mehr ...

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